Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Bedeutung

Amtliches Vermessungswesen liefert das Geobasisinformationssystem

Geobasisdaten bilden die einheitliche Grundlage für die anderen raumbezogenen Fachdaten (Geofachdaten).

Optimale Nutzungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Potenziale lassen sich dann erschließen, wenn die Geobasisdaten mit allen sonst verfügbaren Geofachdaten integrierbar und verknüpfbar sind und wenn eine hierauf aufbauende Geodateninfrastruktur geschaffen wird.

So werden Geodaten verschiedener Fachbereiche wirtschaftlich für verschiedene Problemlösungen einsetzbar.

Raumbezugsgrundlage schafft Voraussetzungen zur Integration

Nur eine einheitliche geodätische Raumbezugsgrundlage schafft die nötigen Voraussetzungen für ein effektives und redundanzfreies Zusammenspiel der verschiedenen Geodaten.

Sie wird durch das amtliche Vermessungswesen bereit gestellt.

Amtliches Vermessungswesen sichert Eigentum

Der landesweite und flächendeckende Liegenschaftsnachweis (Flurstücke und Gebäude) im Liegenschaftskataster ist essentieller Bestandteil der Sicherung des Eigentums an Grund und Boden (Art. 14 GG).

Das Liegenschaftskataster ist “amtliches Verzeichnis der Grundstücke” im Sinne der Grundbuchordnung und damit wesentlicher Bestandteil des Eigentumsnachweises.

Es schafft durch (hoheitliche) Liegenschaftsvermessungen, deren Übernahme in seine Nachweise und durch die darauf aufbauenden Unterlagen die Voraussetzung für neue Eigentumstitel.

Die grundsätzliche amtliche Kennzeichnung der Grenzpunkte (Abmarkung) als Eigentumssicherungselement (Grenzfrieden) liegt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse.

Liegenschaftskataster dokumentiert öffentlich rechtliche Festlegungen

Das Liegenschaftskataster ist die Grundlage bodenbezogener Steuern und sonstiger grundstücksbezogener Abgaben und Beiträge, es weist die Bodenschätzungsergebnisse nach.

Darüber hinaus bietet das Liegenschaftskataster die Möglichkeit, weitere öffentlich-rechtliche Festlegungen nachrichtlich zu führen.