Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens

Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Präambel / Übersicht

Die Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens sollen sich in die aktuellen Reformbemühungen zur Wahrnehmung von Staatsaufgaben einfügen.

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Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Bedeutung

Amtliches Vermessungswesen liefert das Geobasisinformationssystem, Raumbezugsgrundlage schafft Voraussetzungen zur Integration, Amtliches Vermessungswesen sichert Eigentum, Liegenschaftskataster dokumentiert öffentlich rechtliche Festlegungen
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Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Selbstverständnis

Amtliches Vermessungswesen: Aufgabe des Staates, Aufgabenwahrnehmung: Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Geobasisinformationssystem: Basis für Geofachinformationssysteme, Öffentlichkeit: Grundprinzip der Geobasisdaten, ...
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Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Standard

Basisfunktion fordert Einheitlichkeit, Qualität ist sicherzustellen, Standards sind offenzulegen, Geobasisdaten sind aktuell und vollständig zu führen, Verwaltungsverfahrensrecht ist wichtige Grundlage

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Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Entwicklung

Liegenschaftskataster und Landesvermessung sind ständig weiterzuentwickeln, Prinzip der Benutzung umkehren: Nutzerverantwortung, Andere Stellen erleichtern Datenerhebungen, Umfassende Nutzung der Geobasisdaten ist sicherzustellen

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