Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Entwicklung
Liegenschaftskataster und Landesvermessung sind ständig weiterzuentwickeln
Um auch in Zukunft die Funktion des amtlichen Vermessungswesens gewähren zu können, ist es erforderlich, Landesvermessung und Liegenschaftskataster ständig weiterzuentwickeln sowie Daten und Informationen ständig zu aktualisieren.
Dazu müssen die angemessenen technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um so eine Minimierung der damit verbundenen Aufwendungen zu erreichen.
Prinzip der Benutzung umkehren: Nutzerverantwortung
Bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten sollte in der Gesetzeslandschaft ein Paradigmenwechsel dahingehend eintreten, dass auf der einen Seite die Verantwortung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation abgebaut und dafür auf der anderen Seite die Verantwortung des jeweiligen Nutzers herausgehoben wird.
Eine Umkehr von der prinzipiellen “Abgabebeschränkung mit Öffentlichkeitsvorbehalt” hin zur prinzipiellen “Öffentlichkeit mit Abgabevorbehalt” scheint erforderlich.
Andere Stellen erleichtern Datenerhebungen
Öffentliche wie nichtöffentliche Stellen haben dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation frühzeitig Geobasisdaten berührende Informationen über Änderungen, Genehmigungen und Maßnahmen mitzuteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Dies dient der Aktualität und Vollständigkeit der Informationssysteme.
Umfassende Nutzung der Geobasisdaten ist sicherzustellen
Im Interesse eines sparsamen Ressourcenverbrauchs ist es erforderlich, dass das Geobasisinformationssystem des amtlichen Vermessungswesens von allen Trägern der öffentlichen Verwaltung für Planung und Verwaltungsvollzug zugrunde gelegt wird.
Es könnte im öffentlichen Interesse auch geboten sein, alle Verwaltungsträger zur Nutzung des Geobasisinformationssystems des amtlichen Vermessungswesens zu verpflichten.