Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens - Präambel / Übersicht

Die Grundsätze des amtlichen Vermessungswesens1 sollen sich in die aktuellen Reformbemühungen zur Wahrnehmung von Staatsaufgaben einfügen.

Sie beschreiben die Kernaufgaben des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland und stellen darüber hinaus auch Zielvorstellungen vor, die die Grundlage für dessen Fortentwicklung bilden.

Sie sollen nicht zuletzt dazu beitragen, Daten und Informationen des amtlichen Vermessungswesens in ihrer Bedeutung und Wertigkeit zu erkennen, den vielfältigen vorhandenen Geofachdaten anderer Fachbereiche eine einheitliche Grundlage zu geben und so einen effizienteren und ressourcenschonenderen Umgang mit Geoinformationen zu fördern.

Präambel

Das amtliche Vermessungswesen Deutschlands erfüllt wesentliche Grundfunktionen für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Staates, für die grundgesetzliche Eigentumsgarantie des Grund und Bodens sowie für raumbezogene Staatsaufgaben (z.B. Landesverteidigung).

Zuständig sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder. In diesem Rahmen stellen sie über die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), in der auch der Bund mitwirkt, in gesamtstaatlicher Verantwortung die Berücksichtigung übergeordneter Belange des amtlichen Vermessungswesens sicher.

Das amtliche Vermessungswesen – repräsentiert durch die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster – erfasst und dokumentiert entsprechend dem gesetzlichen Auftrag grundlegende Daten von den Erscheinungsformen der Erdoberfläche (Geotopographie) bis zur Abgrenzung von Grundstücken und grundstücksbezogenen Rechten (Liegenschaftskataster) und stellt den einheitlichen geodätischen Raumbezug bereit. Diese Daten werden als Geobasisdaten bezeichnet. Sie werden in einem Informationssystem (Geobasisinformationssystem) geführt, aus dem Nutzern wichtige Grundlagendaten und ein einheitlicher Raumbezug für eigene Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

Geobasisdaten und die daraus abgeleiteten Informationen und Produkte besitzen eine zentrale Bedeutung für politische Entscheidungen, für die Eigentumssicherung, für weitere Rechtsbereiche, für Verwaltungsplanung und Verwaltungsvollzug sowie für die wirtschaftliche Entwicklung des Staates.

1Quelle und Download (pdf) unter: http://www.adv-online.de/

Weitere Informationen:

Memorandum: "GEMEINSAM FÜR STAAT, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT"