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Beschluss Nr. 426

Gericht Landgericht Magdeburg
Jahr 2005
AZ LVermGeo
AZ Gericht 9 O 1023/05 (367)
Urteilsart Beschluss
Bemerkung Die streitige Grundstücksfläche wird zwischen den Grundstückseigentümern aufgeteilt, da eine Einigung nicht erzielt und der Besitzstand nicht ermittelt werden konnte.
Schlagwörter
  • Bodensonderung
  • Flächenaufteilung
  • Sonderungsbescheid
Gesetze
  • BoSoG §2 Absatz 3
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