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Beschluss Nr. 617

Gericht Landgericht Magdeburg
Jahr 2008
AZ LVermGeo
AZ Gericht 3 T 765/07 (662)
Urteilsart Beschluss
Bemerkung Die Ergebnisse, der im Jahre 1993 durchgeführten Liegenschaftsvermessung zur Herausmessung der UH-Anteile, wurden auf Antrag der Klägerin 1999 aus dem Liegenschaftskataster entfernt. Das Bodensonderungsverfahren wurde rechtmäßiger Weise durchgeführt.
Schlagwörter
  • Besitzstand
  • Bodensonderung
  • Einigung, fehlende
  • ungetrennte Hofräume und Hausgärten (UH)
Gesetze
  • BoSoG §2 Absatz 2
Dokument 0617 (Dateigröße: 2.21 MB)