Gericht |
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Jahr |
2010 |
AZ LVermGeo |
21.201-05315-69/08 |
AZ Gericht |
2 L 139/09 |
Urteilsart |
Urteil |
Bemerkung |
Das Urteil des VG Halle vom 26.06.2009 2 A 226/07 HAL, wird durch das Urteil des OVG LSA teilweise geändert. Leitsatz: Die sachliche Zuständigkeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs erstreckt sich auch auf die Rücknahme rechtswidriger Grenzfeststellungen. Das gilt auch dann, wenn diese Grenzfeststellungen von einem anderen, vormals zuständigen Vermessungsingenieur getroffen wurden. |
Schlagwörter |
- Grenzermittlung
- Grenzfeststellung
- Grenzfeststellung, rechtswidrige
- Liegenschaftsvermessung
- Rücknahme
- Verwaltungsakt, rechtswidriger
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit, örtliche
- Zuständigkeit, sachliche
- ÖbVermIng
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Gesetze |
- VermGeoG LSA §16 Absatz 1
- VwVfG LSA §48 Absatz 1 Satz 1
- VwVfG LSA §48 Absatz 3
- VermGeoG LSA §1 Absatz 2
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Dokument |
0647 2 L 139 09 (Dateigröße: 5.35 MB) |