Gericht |
Verwaltungsgericht Magdeburg |
Jahr |
2011 |
AZ LVermGeo |
05313-195/2010 |
AZ Gericht |
4 A 340/10 MD |
Urteilsart |
Urteil |
Bemerkung |
- Für Streitigkeiten aus dem Bereich des Vermessung- und Geoinformationsrechts ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit je nach ortlicher Belegenheit. - Die Behörde ist selbst beteiligtenfähig und kann daher durch ihre juristischen Mitarbeiter den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht selbst führen. -Die Veraussetzung für die Feststellung der Vermessungspflicht liegt vor, wenn die Außenmaße des Gebäudes durch einen Anbau verändert worden sind. |
Schlagwörter |
- Beteiligtenfähigkeit
- Gebäudevermessung (Veränderung der Außenmaße)
- Zuständigkeit, gerichtliche
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Gesetze |
- VwGO §40 Absatz 1
- VwGO §52 Absatz 1
- VwGO §67 Absatz 2
- VermGeoG LSA §14 Absatz 2
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Dokument |
0665 4 A 340 10 MD (Dateigröße: 7.59 MB) |