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Urteil Nr. 665

Gericht Verwaltungsgericht Magdeburg
Jahr 2011
AZ LVermGeo 05313-195/2010
AZ Gericht 4 A 340/10 MD
Urteilsart Urteil
Bemerkung - Für Streitigkeiten aus dem Bereich des Vermessung- und Geoinformationsrechts ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit je nach ortlicher Belegenheit. - Die Behörde ist selbst beteiligtenfähig und kann daher durch ihre juristischen Mitarbeiter den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht selbst führen. -Die Veraussetzung für die Feststellung der Vermessungspflicht liegt vor, wenn die Außenmaße des Gebäudes durch einen Anbau verändert worden sind.
Schlagwörter
  • Beteiligtenfähigkeit
  • Gebäudevermessung (Veränderung der Außenmaße)
  • Zuständigkeit, gerichtliche
Gesetze
  • VwGO §40 Absatz 1
  • VwGO §52 Absatz 1
  • VwGO §67 Absatz 2
  • VermGeoG LSA §14 Absatz 2
Dokument 0665 4 A 340 10 MD (Dateigröße: 7.59 MB)