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Urteil Nr. 667

Gericht Verwaltungsgericht Magdeburg
Jahr 2010
AZ LVermGeo
AZ Gericht 4 A 174/09 MD
Urteilsart Urteil
Bemerkung - Liegt kein Verwaltungsakt vor, haben die Kläger auch keinen Anspruch auf Aufhebung eines solchen. - Ein Wiederaufgreifen eines Vermessungsverfahrens ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in den früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen. - Sind die Rechtsbehelfe bis zur obergerichtlichen Entscheidung ausgeschöpft und ändern die Argumente inhaltlich nichts an der Sache, ist die Verpflichtungsklage unzulässig und zudem unbegründet.
Schlagwörter
  • Klagebegehren (bestandkräftiger VA)
  • Wiederaufnahme des Verfahrens
Gesetze
  • VwGO §42
  • VwVfG LSA §35
  • VwVfG LSA §51
Dokument 0667 4 A 174 09 MD (Dateigröße: 0.95 MB)