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Urteil Nr. 670

Gericht Verwaltungsgericht Magdeburg
Jahr 2012
AZ LVermGeo
AZ Gericht 4 A 60/11 MD
Urteilsart Urteil
Bemerkung Eine Halle, die im Katasterbildflug nur als Gerüst zu erkennen ist, sich jedoch nach Schreiben des Bauplanungsbüros, nach Bauantragungsunterlagen, nach Zeugenaussagen und somit nach Auffassung des gerichtes nicht in ihren katasterrechtlichen Merkmalen geändert hat, unterliegt nicht der Vermessungspflicht. Die fotographische Erfassung ist unerheblich, denn ausschlaggebend für das Nichtentstehen des Vermessungspflicht ist der Nachweis, dass ein Gebäude vor dem 30.05.1992 Bestand und danach in den wesentlichen Merkmalen unverändert geblieben ist.
Schlagwörter
  • Befliegung
  • Gebäudevermessungspflicht
Gesetze
  • VermGeoG LSA §14 Absatz 1 Satz 2
  • VermGeoG LSA §11 Absatz 1 Satz 2
Dokument 0670 4 A 60 11 MD (Dateigröße: 22.76 MB)