Beschluss Nr. 673
Gericht | Landgericht Magdeburg |
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Jahr | 2010 |
AZ LVermGeo | 05328-041/09 |
AZ Gericht | 3 T 278/09 |
Urteilsart | Beschluss |
Bemerkung | Mangels Einigung der betroffenenGrundstückeigentümer bestimmt sich die Reichweite des unvermessenen Eigentums nach dem Besitzstand, wobei die widerlegliche Vermutung dabei besteht, dass die Besitzverhältnisse im Zeitpunkt ihrer Ermittlung dem Besitzstand darstellen (§ 2 Abs. 2 BoSoG). Die Antragsteller haben hier keinen ausreichenden Beweis für einen vom festgestellten Besitzstand abweichenden Grenzverlauf erbracht. |
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Gesetze |
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