Beschluss Nr. 694
Gericht | Landgericht Magdeburg |
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Jahr | 2013 |
AZ LVermGeo | |
AZ Gericht | 2 O 736/13 |
Urteilsart | Beschluss |
Bemerkung | - Verwaltungsaufgaben im Sinne VerkFlBerG liegen vor. - Wegefläche als Verkehrsfläche eingestuft. - Widmung im Sinne § 2 Abs. 2 VerkFlBerG auf tatsächli. Umstand abzustellen. - Erschließung von bedeutsamen Grundstücken, touristisch viel frequenzierten Bereichen zählt zum Aufgabenbereich der zuständigen Gemeinde. - Wegerecht schließt Anwendung des Gesetzes nicht aus, wenn die Sicherung der Erschließung nicht ausreichend erscheint. |
Schlagwörter |
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Gesetze |
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