Urteilssammlung - Detailansicht


Urteil Nr. 446

Gericht Verwaltungsgericht Oldenburg
Jahr 1997
AZ LVermGeo
AZ Gericht 1 A 897/94
Urteilsart Urteil
Bemerkung - Der Eigentümer eines Gebäudes hat die Vermessung und die Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster zu veranlassen. - Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über. - Es ist eine grundstücksbezogene Last. - Eigentümer haften gesamtschuldnerisch.
Schlagwörter
  • Gebäudevermessung, Aufforderung zur
  • Kostenschuldner (Grundstückseigentümer)
  • Feldvergleich
Gesetze
  • NVermKatG §14 Absatz 2 Satz 1
Dokument 0446 1 A 897 94 VG Oldenburg (Dateigröße: 6.74 MB)