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Beschluss Nr. 714

Gericht Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Jahr 2014
AZ LVermGeo 05313-300/2014
AZ Gericht 2 M 40/14
Urteilsart Beschluss
Bemerkung 1. Die tatsächliche Nutzung kann nicht durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden, weil sie zu den beschreibenden Angaben gehört. 2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde. 3. Es besteht keinen Anspruch auf Grenzfeststellung von Amts wegen zu. 4. v.A.w. ist nur eine Anregung an die zuständige Behörde
Schlagwörter
  • Beschwerde
  • Fachaufsicht
  • Grenzfeststellung v.A.w.
  • Tatsächliche Nutzung
Gesetze
  • VermGeoG LSA §11 Absatz 4
  • VermGeoG LSA §8 Absatz 1
  • VermGeoG LSA §16 Absatz 1
Dokument 0714 2 M 40 14 OVG LSA (Dateigröße: 0.43 MB)