Gericht |
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Jahr |
2014 |
AZ LVermGeo |
05313-300/2014 |
AZ Gericht |
2 M 40/14 |
Urteilsart |
Beschluss |
Bemerkung |
1. Die tatsächliche Nutzung kann nicht durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden, weil sie zu den beschreibenden Angaben gehört. 2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde. 3. Es besteht keinen Anspruch auf Grenzfeststellung von Amts wegen zu. 4. v.A.w. ist nur eine Anregung an die zuständige Behörde |
Schlagwörter |
- Beschwerde
- Fachaufsicht
- Grenzfeststellung v.A.w.
- Tatsächliche Nutzung
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Gesetze |
- VermGeoG LSA §11 Absatz 4
- VermGeoG LSA §8 Absatz 1
- VermGeoG LSA §16 Absatz 1
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Dokument |
0714 2 M 40 14 OVG LSA (Dateigröße: 0.43 MB) |