Urteilssammlung - Detailansicht


Beschluss Nr. 108

Gericht Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Jahr 1999
AZ LVermGeo
AZ Gericht A 2 S 695/99
Urteilsart Beschluss
Bemerkung - Eine Berufung ist zulässig, wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend gemacht werden. - Diese ernstliche Zweifel müssen konkret bezeichnet sein. - Im Rechtsmittelverfahren wird nicht die angegriffene Entscheidung kontrolliert, sondern ob die Berufung zugelassen werden kann.
Schlagwörter
  • Berufung (Antrag auf Zulassung)
Gesetze
  • VwGO §124 Absatz 2
Dokument 0108 A 2 S 695 99 (Dateigröße: 41.54 KB)