Beschluss Nr. 108
Gericht | Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
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Jahr | 1999 |
AZ LVermGeo | |
AZ Gericht | A 2 S 695/99 |
Urteilsart | Beschluss |
Bemerkung | - Eine Berufung ist zulässig, wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend gemacht werden. - Diese ernstliche Zweifel müssen konkret bezeichnet sein. - Im Rechtsmittelverfahren wird nicht die angegriffene Entscheidung kontrolliert, sondern ob die Berufung zugelassen werden kann. |
Schlagwörter |
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Gesetze |
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