Urteil Nr. 780
Gericht | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz |
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Jahr | 1991 |
AZ LVermGeo | |
AZ Gericht | 6 A 10189/91 |
Urteilsart | Urteil |
Bemerkung | - 1. Zum Rechtscharakter fachaufsichtlicher Maßnahmen gegen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. - 2. Dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur steht gegenüber seinem Auftraggeber grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht an der von ihm geschuldeten Leistung zu. |
Schlagwörter |
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Gesetze | |
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