Bereitstellung interoperabler Geodatensätze und Geodatendienste in Sachsen-Anhalt
Die Europäische Union hat durch die INSPIRE-Richtlinie einen Rahmen vorgegeben, der europaweit Interoperabilität von Geodaten und -diensten schafft. Diese Interoperabilität wird in zwei Stufen erreicht: Zieldatensätze nach Anhang I sind entsprechend der INSPIRE-Richtlinie und ihrer Verordnungen bis 23.11.2017, Zieldatensätze nach Anhang II und III bis 21.10.2020 durch die Geodaten haltenden Stellen bereitzustellen.
Maßstab zur Beurteilung der INSPIRE-Betroffenheit von Geodatensätzen sind neben dem Geodateninfrastrukturgesetz Sachsen-Anhalt (GDIG LSA) die Definitionen in den Anhängen der INSPIRE-Richtlinie. Auf dieser Grundlage und auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 wurden die Geodaten der Geodaten haltenden Stellen in Sachsen-Anhalt, die den Geodatenthemen des Anhangs I der INSPIRE-Richtlinie zugeordnet werden, in das jeweilige INSPIRE-Datenmodell überführt. Die entsprechenden INSPIRE-Dienste (Darstellungsdienst, Downloaddienst) wurden aufgesetzt und die INSPIRE-konformen Geodatensätze und -dienste mit Metadaten beschrieben und veröffentlicht.
Die freigeschalteten Geodatensätze und -dienste der Geodaten haltenden Stellen in Sachsen-Anhalt sind u. a. in MetaVer und dem Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt recherchierbar.