INSPIRE-Monitoring: Neufassung der Durchführungsbestimmung veröffentlicht
Magdeburg, den 04.09.2019
Die neue Decision ("Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission vom 19. August 2019 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung") regelt die künftige Vorgehensweise zum INSPIRE-Monitoring und -Reporting und wird erstmalig für das Berichtsjahr 2019 Anwendung finden.
Wesentliche Änderungen des INSPIRE-Monitoringverfahren sind im Newsletter GDI-LSA 2/2019 beschrieben. Dementsprechend sollten erste Schritte zur Umsetzung bereits jetzt erfolgen.