Gericht |
Verwaltungsgericht Halle |
Jahr |
2002 |
AZ LVermGeo |
|
AZ Gericht |
5 A 54/02 HAL |
Urteilsart |
Urteil |
Bemerkung |
1.) Bei einer im Jahr 1975 durchgeführten Liegenschaftsvermessung ist ein Aufnahmefehler erfolgt. Die angenommene Ersitzung ist nicht entscheidungserheblich, da nur die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen werden. 2.) siehe Beschluss d. OVG LSA 2 L 145/02 vom 27.01.2004 |
Schlagwörter |
- Aufnahmefehler
- Ersitzung
- Grenzermittlung (korrekt)
- Grenzfeststellung und Abmarkung
- Verwaltungsakt (Rücknahme)
- Zivilrechtsweg, Verweisung auf
|
Gesetze |
- VermKatG LSA §16 Absatz 1
- VermKatG LSA §16 Absatz 2 Satz 1
- DVO VermKatG LSA §4 Absatz 1
- DVO VermKatG LSA §5
|
Dokument |
0594 (Dateigröße: 0.99 MB) |