Urteilssammlung - Detailansicht


Beschluss Nr. 463

Gericht Verwaltungsgericht Halle
Jahr 2005
AZ LVermGeo
AZ Gericht 2 B 17/05 HAL
Urteilsart Beschluss
Bemerkung Dem Anrag auf einstweiligen Rechtsschutz fehlt es an der Vorraussetzung, einen entsprechenden Antrag bei deer vollziehenden Behörde gestellt zu haben.
Schlagwörter
  • aufschiebende Wirkung
  • Leistungsbescheid
  • Rechtsschutz
Gesetze
  • VwGO §80 Absatz 6 Satz 1
Dokument 0464 (Dateigröße: 1.22 MB)