Gericht |
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz |
Jahr |
1987 |
AZ LVermGeo |
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AZ Gericht |
8 A 107/86 |
Urteilsart |
Urteil |
Bemerkung |
Besteht der von den Klägern behauptete unzulässige Eingriff in die Chancengleichheit ihrer Berufsausübung somit in einem Tätigwerden der Beklagten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, so handelt es sich bei dem hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch um einen solchen aus einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. |
Schlagwörter |
- andere behördliche Vermessungsstellen
- Aufgaben, eigene
- Gebäudevermessung
- Zuständigkeit
- ÖbVermIng
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Gesetze |
- Rheinland-Pfalz Katastergesetz §5
- Grundgesetz §Art. 2 Absatz 1
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Dokument |
0418 8 A 107 86 OVG Rheinland Pfalz (Dateigröße: 1.12 MB) |